Die Kirche setzt eigene Maßstäbe für gute Arbeit. Doch was sind sie wert, wenn sie deren Finanzierung nicht entschieden verteidigt? Ein Standpunkt von Pfarrer Thomas Lunkenheimer.
Die Kirche und ihr Arbeitsrecht
Die evangelische Kirche hat sich in ihrem Arbeitsrecht für einen eigenen Weg entschieden. Der sogenannte Dritte Weg ist mehr als ein arbeitsrechtliches Verfahren. Er ist Ausdruck eines theologischen Selbstverständnisses: Arbeit in Kirche und Diakonie soll nicht allein nach Marktlogik organisiert werden, sondern im Geist gemeinsamer Verantwortung, sozialer Gerechtigkeit und Dienstgemeinschaft. In Arbeitsrechtsregelungskommissionen werden kirchliche Arbeitsbedingungen ausgehandelt; die dort beschlossenen Regelungen gelten verbindlich für kirchliche und diakonische Einrichtungen.
Gerade deshalb stellt sich in der aktuellen Debatte um die Refinanzierung tariflicher Löhne in der Pflege eine grundsätzliche Frage: Kann die Kirche Arbeitsrecht setzen und zugleich weitgehend stumm bleiben, wenn die politischen Rahmenbedingungen dieses Arbeitsrecht faktisch unterlaufen?
Die geplanten Regelungen im Zusammenhang mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz und dem Pflegeneuordnungsgesetz führen zu einem grundlegenden Widerspruch: Pflegeeinrichtungen bleiben verpflichtet, steigende tarifliche Löhne zu zahlen, während gleichzeitig die Refinanzierung dieser Kosten begrenzt werden soll.
Warum kämpft die Kirche nicht für ihre eigenen Mitarbeitenden?
Gerade Diakonie und Caritas stehen traditionell für vergleichsweise arbeitnehmerfreundliche Tarifregelungen. Diese sind kein bloßer Kostenfaktor, sondern Ausdruck kirchlichen Selbstverständnisses und der Verantwortung für gute Arbeitsbedingungen. Wenn aber genau diese Stärke durch politische Refinanzierungsbegrenzungen zur wirtschaftlichen Schwäche gemacht wird, entsteht ein gefährlicher Fehlanreiz: Wer gute Löhne zahlt, wird benachteiligt. Wer kirchliches Arbeitsrecht ernst nimmt, gerät unter Druck.
Theologisch ist das mehr als ein sozialpolitisches Detail. Es berührt die Glaubwürdigkeit kirchlichen Handelns. Die Diakonie ist nicht ein beliebiger sozialwirtschaftlicher Anbieter mit kirchlichem Etikett. Sie ist eine Gestalt gelebten Glaubens. Sie macht sichtbar, dass der christliche Glaube sich den Kranken, Pflegebedürftigen, Schwachen und Hilfebedürftigen zuwendet. Wird die strukturelle Grundlage diakonischer Arbeit geschwächt, betrifft dies unmittelbar die Präsenz der Kirche vor Ort und ihre Glaubwürdigkeit als Anwältin der Menschen.
Es ist deshalb zu wenig, wenn Kirche ihre arbeitsrechtliche Ordnung intern verbindlich setzt, sie aber politisch nicht mit derselben Entschiedenheit verteidigt. Wer im Rahmen des Dritten Weges Arbeitsrecht schafft, übernimmt Verantwortung für dessen reale Umsetzbarkeit. Barmen III gilt auch in den Niederungen diakonischer Arbeit und des kirchlichen Arbeitsrechts.
Verantwortung kann nicht wegdelegiert werden
Eine Kirche, die für gerechte Löhne eintritt, muss sich auch dafür starkmachen, dass diese Löhne refinanziert werden. Eine Kirche, die ihre Mitarbeitenden auf kirchliches Arbeitsrecht verpflichtet, muss sich schützend vor sie stellen, wenn politische Entscheidungen dieses Arbeitsrecht wirtschaftlich aushöhlen. Und eine Kirche, die Diakonie als Wesensäußerung des Glaubens versteht, darf nicht zusehen, wenn diakonische Träger wegen ihrer Tarifbindung in strukturelle Nachteile geraten.
Die gegenwärtige Lage verlangt öffentliches Eintreten, klare kirchenleitende Positionierung und eine vernehmbare politische Intervention. Denn in der Sache geht es nicht nur um betriebswirtschaftliche Kennzahlen. Es geht um Arbeitsplätze, um Versorgungssicherheit, um Pflegebedürftige und um die Frage, ob kirchlich gesetztes Arbeitsrecht auch im Konflikt mit politischen Kostendämpfungsinteressen Bestand hat.
Die Kirche darf in dieser Situation nicht den Eindruck erwecken, als sei die Frage der Refinanzierung tariflicher Pflegearbeit eine fachpolitische Nebensache. Sie ist eine kirchliche Grundsatzfrage. Denn die Kirche ist nicht nur Verkündigungsgemeinschaft, sondern auch Verantwortungsgemeinschaft. Sie lebt davon, dass Wort und Tat, Bekenntnis und Struktur, Predigt und Praxis nicht auseinanderfallen.
Wenn kirchliches Arbeitsrecht Ausdruck christlicher Verantwortung ist, dann muss die Kirche auch dafür eintreten, dass diese Verantwortung nicht politisch entwertet wird. Sie muss deutlich sagen: Gute Pflege braucht gute Arbeitsbedingungen. Gute Arbeitsbedingungen brauchen verlässliche Refinanzierung. Und kirchliche Tarife dürfen nicht dadurch ausgehöhlt werden, dass man sie formal bestehen lässt, ihnen aber die wirtschaftliche Grundlage entzieht.
Darum braucht es jetzt eine klare Stimme der Kirche: für ihre Mitarbeitenden, für ihre diakonischen Einrichtungen, für die Pflegebedürftigen — und für die Glaubwürdigkeit des eigenen kirchlichen Handelns.
Pfarrer Thomas Lunkenheimer, Theologischer Vorstand der Diakonie Stiftung Salem

